Auf das Schuldverhältnis zwischen den Parteien finden die bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung, Art.
I.
Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz sowie der darin gestellten Anträge wird auf das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 16. August 2002 -
Das Landgericht hat mit dem angefochtenen Urteil die Klage als zur Zeit unbegründet abgewiesen.
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