AG Bonn - Urteil vom 29.11.2012
111 C 152/12
Normen:
BGB § 249; StVG § 7; VVG § 115 Abs. 1;

Ersatzfähige Kosten für Mietwagen nach Verkehrsunfall

AG Bonn, Urteil vom 29.11.2012 - Aktenzeichen 111 C 152/12

DRsp Nr. 2013/8632

Ersatzfähige Kosten für Mietwagen nach Verkehrsunfall

1. Für die Bestimmung der ersatzfähigen Kosten für einen Mietwagen ist es sachgerecht, als Schätzungsgrundlage den Schwacke-Automietpreisspiegel heranzuziehen. 2.