Ersatzpflicht des Architekten für Mehraufwendungen durch Verlängerung der Bauzeit
BGH, vom 12.11.1964 - Aktenzeichen VII ZR 11/63
DRsp Nr. 1998/2514
Ersatzpflicht des Architekten für Mehraufwendungen durch Verlängerung der Bauzeit
Die von dem Architekten nicht zu vertretende Verlängerung der Bauzeit für zwei Projekte um 85 und 60 % ist als so erheblich anzusehen, daß ihm die Tragung der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen nicht zugemutet werden kann.