OLG Düsseldorf - Urteil vom 10.10.1997
22 U 69/97
Normen:
BGB § 765 ;
Fundstellen:
BauR 1998, 553
OLGReport-Düsseldorf 1998, 89
Vorinstanzen:
LG Wuppertal,

Ersatzpflicht des Bürgschaftsnehmers bei Inanspruchnahme zu Unrecht oder nach Wegfall des Rechts zur Inanspruchnahme

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.1997 - Aktenzeichen 22 U 69/97

DRsp Nr. 1998/2283

Ersatzpflicht des Bürgschaftsnehmers bei Inanspruchnahme zu Unrecht oder nach Wegfall des Rechts zur Inanspruchnahme

»1. Wenn der Gläubiger eine ihm gestellte Bürgschaft zu Unrecht in Anspruch nimmt oder das Recht zu deren Inanspruchnahme nachträglich wegfällt, ist er dem Schuldner wegen positiver Vertragsverletzung der Sicherungsabrede oder aus dieser selbst ersatzpflichtig.2. Durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft werden nicht zur die Rechtzeitigkeit und die Vollständigkeit der Werkleistung, sondern auch etwaige Mängelrechte des Auftraggebers gesichert.3. Wann die Verpflichtungen aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft enden (hier: mit der Abnahme des Werks), hängt von den getroffenen Vereinbarungen und den Umständen des Einzelfalls ab.«

Normenkette:

BGB § 765 ;

Tatbestand: