OLG Celle - Urteil vom 08.06.2000
22 U 88/99
Normen:
BGB § 323 § 651 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2001, 113
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 24.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 393/98

Ersatzvornahme bei unberechtigter Weigerung eines Bauträgers weiterzubauen

OLG Celle, Urteil vom 08.06.2000 - Aktenzeichen 22 U 88/99

DRsp Nr. 2002/11916

Ersatzvornahme bei unberechtigter Weigerung eines Bauträgers weiterzubauen

»Die unberechtigte Weigerung eines Bauträgers weiterzubauen, darf nicht dazu führen, dass der Erwerber des Projekts sich entweder der unberechtigten Forderung nach weiteren Abschlägen beugen oder zum Schadensersatzbegehren in Geld wegen Nichterfüllung übergehen muss. In diesem Fall kann der Erwerber die notwendigen Arbeiten im Wege der Ersatzvornahme durchführen.«

Normenkette:

BGB § 323 § 651 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt von dem Beklagten die Auflassung und Bewilligung ihrer Grundbucheintragung als Eigentümerin einer Eigentumswohnung in #######.