BVerwG - Urteil vom 28.04.1999
8 C 7.98
Normen:
BauGB § 154 Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
BauR 1999, 276
DVBl 1999, 1652
UPR 2000, 76
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 09.04.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 15 A 7071/95
VG Düsseldorf, vom 18.09.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 7168/92

Erschließungsanlage im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet, Beitragsausschluß

BVerwG, Urteil vom 28.04.1999 - Aktenzeichen 8 C 7.98

DRsp Nr. 2006/8062

Erschließungsanlage im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet, Beitragsausschluß

»Der in § 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB geregelte Ausschluß von der Beitragspflicht für Grundstücke im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet bei der Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von im Sanierungsgebiet gelegenen Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB ist nicht davon abhängig, daß die Erschließungsmaßnahmen für die Ziele und Zwecke der Sanierung erforderlich waren.«

Normenkette:

BauGB § 154 Abs. 1 Satz 2 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheids auf künftige Straßenausbaubeiträge für eine Erschließungsanlage, die ebenso wie das seinerzeit im Eigentum der Klägerin stehende Anliegergrundstück im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet liegt.