BVerwG - Beschluss vom 29.08.2000
11 B 48.00
Normen:
BauGB § 123 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DÖV 2001, 37
Vorinstanzen:
VGH München - 6 B 96.2048 - 23.12.1999,
VG Regensburg, vom 23.04.1996 - Vorinstanzaktenzeichen RO 11 K 94.0264

Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung; selbständiger Erschließungscharakter; grundbuchmäßige Selbständigkeit

BVerwG, Beschluss vom 29.08.2000 - Aktenzeichen 11 B 48.00

DRsp Nr. 2006/8750

Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung; selbständiger Erschließungscharakter; grundbuchmäßige Selbständigkeit

»Die grundbuchmäßige Selbständigkeit einer Privatstraße ist keine Voraussetzung dafür, sie als selbständige Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB anzusehen.«

Normenkette:

BauGB § 123 Abs. 2 ;

Gründe:

Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Die zu ihrer Begründung angeführten Gesichtspunkte rechtfertigen die Zulassung der Revision nicht.