VGH Hessen - Beschluss vom 31.07.2007
5 TG 1049/07
Normen:
BauGB § 133 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2008, 54
Vorinstanzen:
VG Gießen, vom 25.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 G 4004/06

Erschließungsbeiträge: Wechsel des Abrechnungsgebiets bei Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag - Abrechnungsgebiet, Abrechnungsraum, Abschnittsbildung, Erschließungsbeitrag, Vorausleistung

VGH Hessen, Beschluss vom 31.07.2007 - Aktenzeichen 5 TG 1049/07

DRsp Nr. 2008/6753

Erschließungsbeiträge: Wechsel des Abrechnungsgebiets bei Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag - Abrechnungsgebiet, Abrechnungsraum, Abschnittsbildung, Erschließungsbeitrag, Vorausleistung

»Werden Vorausleistungen auf den künftigen Erschließungsbeitrag in der Weise erhoben, dass nach Maßgabe des Baufortschritts mehrfach Zahlungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen, so darf dies nicht mit einem Wechsel des Ermittlungs- und Abrechnungsraums verbunden werden, der eine ungleichmäßige Beteiligung der künftig beitragspflichtigen Grundstückseigentümer an der Vorfinanzierung der Erschließungsanlage zur Folge hat.«

Normenkette:

BauGB § 133 Abs. 3 ;

Gründe: