BVerwG - Beschluss vom 18.10.2006
9 B 6.06
Normen:
BauGB §§ 127 ff. § 242 Abs. 9 ; GG Art. 20 Abs. 3 Art. 103 Abs. 1 ; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ;
Fundstellen:
DVBl 2007, 198
NJ 2007, 280
NVwZ 2007, 216
NuR 2007, 204
ZMR 2007, 230
Vorinstanzen:
OVG Magdeburg - 4 L 642/04 - 23.01.2006,
VG Magdeburg, vom 30.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 355/03

Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage; technisches Ausbauprogramm; örtliche Ausbaugepflogenheiten; Stichtag; Rechtsstaatsprinzip; Bekanntmachung; Satzung; Zeitung; Auflagenstärke; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Begründungspflicht; Nachvollziehbarkeit; gerichtlicher Prüfungsmaßstab; Tatsachengrundlage

BVerwG, Beschluss vom 18.10.2006 - Aktenzeichen 9 B 6.06

DRsp Nr. 2006/29014

Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage; technisches Ausbauprogramm; örtliche Ausbaugepflogenheiten; Stichtag; Rechtsstaatsprinzip; Bekanntmachung; Satzung; Zeitung; Auflagenstärke; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Begründungspflicht; Nachvollziehbarkeit; gerichtlicher Prüfungsmaßstab; Tatsachengrundlage

»1. Dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Gebot, dass es dem Rechtsbetroffenen möglich sein muss, sich vom Erlass und Inhalt einer Rechtsnorm verlässlich und ohne unzumutbare Erschwernis Kenntnis zu verschaffen, steht es grundsätzlich nicht entgegen, wenn die Zeitung, in der eine kommunale Satzung bekannt gemacht wird, nur käuflich zu erwerben ist. 2. Das Rechtsstaatsprinzip verlangt nicht, dass das Bekanntmachungsorgan in einer Auflagenstärke erscheinen muss, die der Zahl der potentiellen Rechtsbetroffenen (auch nur annäherungsweise) entspricht. Ausreichend ist eine Auflage, die sich an dem mutmaßlichen Bedarf und Erwerbsinteresse der Rechtsbetroffenen orientiert.