VGH Hessen - Beschluss vom 05.07.2006
5 UZ 2743/05
Normen:
BauGB § 130 Abs. 2 S. 1 ; BauGB § 130 Abs. 2 S. 2 ; BauGB § 133 Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
DVBl 2006, 1328
DÖV 2007, 308
NVwZ-RR 2006, 723
ZMR 2006, 730
Vorinstanzen:
VG Kassel, vom 15.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 E 957/04

Erschließungsbeitrag: Vorausleistungserhebung für Teilstrecke der künftigen Erschließungsanlage - Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Teilabrechnung, Vorausleistungen auf künftigen Erschließungsbeitrag

VGH Hessen, Beschluss vom 05.07.2006 - Aktenzeichen 5 UZ 2743/05

DRsp Nr. 2008/2463

Erschließungsbeitrag: Vorausleistungserhebung für Teilstrecke der künftigen Erschließungsanlage - Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Teilabrechnung, Vorausleistungen auf künftigen Erschließungsbeitrag

»Ist Gegenstand der Erhebung von Vorausleistungen auf den künftigen Erschließungsbeitrag nur eine Teilstrecke der insgesamt geplanten Straßenanlage und wird dementsprechend der Aufwand auch nur auf ein entsprechend eingeschränktes Abrechnungsgebiet verteilt, so bedarf es auch schon im Vorausleistungsverfahren einer die gesonderte Abrechnung der Teilstrecke als Abschnitt erlaubenden Abschnittsbildung durch das hierfür zuständige Gemeindeorgan.«

Normenkette:

BauGB § 130 Abs. 2 S. 1 ; BauGB § 130 Abs. 2 S. 2 ; BauGB § 133 Abs. 3 S. 1 ;

Gründe:

Der auf die Zulassungsgründe ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (Zulassungsgründe gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 VwGO) gestützte Zulassungsantrag, den die Beklagte innerhalb der Fristen des § 124a Abs. 4 VwGO gestellt und begründet hat, kann in der Sache keinen Erfolg haben.