Erschließungsbeitragspflicht und Bestandsschutz; Verlust der Bestimmung als Erschließungsanlage
BVerwG, Urteil vom 20.09.1974 - Aktenzeichen IV C 70.72
DRsp Nr. 2009/19379
Erschließungsbeitragspflicht und Bestandsschutz; Verlust der Bestimmung als Erschließungsanlage
1. Ein bebautes Grundstück, das nicht mehr bebaut werden darf, wird nicht dadurch beitragspflichtig, daß das auf ihm vorhandene Gebäude Bestandsschutz genießt.2. Eine zum Anbau bestimmte Straße kann diese Bestimmung und damit die Eigenschaft als Erschließungsanlage vor ihrem Eintritt in den Außenbereich an verlieren.
Normenkette:
BBauG § 133;
Gründe:
I.
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