VG Hamburg, vom 18.12.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 18 VG 2277/92
Erschließungsbeitragsrecht: Als Folgemaßnahme des S-Bahnbaus hergestellte Straße der Deutschen Bahn AG
OVG Hamburg, Beschluß vom 05.02.1993 - Aktenzeichen Bs VI 11/93
DRsp Nr. 2009/17082
Erschließungsbeitragsrecht: Als Folgemaßnahme des S-Bahnbaus hergestellte Straße der Deutschen Bahn AG
Eine auf Grund eines Planfeststellungsbeschlusses der Deutschen Bundesbahn gemäß § 36 BundesbahnG als Folgemaßnahme des S-Bahnbaus hergestellte Straße ist nicht eine in Erfüllung der den Gemeinden gemäß § 123 Abs. 1BauGB obliegenden Erschließungslast hergestellte Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2BauGB, für die ein Erschließungsbeitrag erhoben werden darf.