VG Gießen, vom 05.02.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 2 G 19/96
Erschließungsbeitragsrecht: Einmaligkeit der Beitragsentstehung
VGH Hessen, Beschluß vom 02.09.1997 - Aktenzeichen 5 TG 1160/97
DRsp Nr. 2009/18258
Erschließungsbeitragsrecht: Einmaligkeit der Beitragsentstehung
Wird ein abknickender Teil einer Erschließungsanlage, für die bereits eine Erschließungsbeitragspflicht in der Vergangenheit entstanden war, unter Beibehaltung seiner Erschließungsfunktion für die anliegenden Grundstücke nunmehr in eine neu errichtete Erschließungsanlage einbezogen, steht einer (neuerlichen) Beitragserhebung für die anliegenden Grundstücke entgegen, daß im Erschließungsbeitragsrecht ein Beitrag nur einmal entstehen kann.