OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 15.02.1982
3 A 2160/81
Normen:
BBauG § 134 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
KStZ 1982, 134
ZKF 1984, 221
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, vom 30.03.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 3867/80

Erschließungsbeitragsrecht: Entstehen der Beitragspflicht für gemeindeeigene Grundstücke, Erlöschen durch Konfusion

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.02.1982 - Aktenzeichen 3 A 2160/81

DRsp Nr. 2009/17431

Erschließungsbeitragsrecht: Entstehen der Beitragspflicht für gemeindeeigene Grundstücke, Erlöschen durch Konfusion

1. Auch für gemeindeeigene Grundstücke entsteht die - abstrakte - Erschließungsbeitragspflicht. Sie wird im Wege der Konfusion (Zusammentreffen von Schuldnerstellung und Gläubigerstellung in einer Person) erfüllt, ohne daß eine Konkretisierung des persönlichen Beitragsschuldners nach BBauG § 134 Abs. 1 Satz 1 erfolgt. 2. Eine "Selbstveranlagung" der Gemeinde im Wege gemeindehaushaltsinterner (haushaltsinterner) Vorgänge steht der Beitragspflichtigkeit des Erwerbers eines vorher gemeindeeigenen Grundstücks nicht entgegen, wenn die - abstrakte - Beitragspflicht erst nach dem Eigentumserwerb begründet wird.

Normenkette:

BBauG § 134 Abs. 1 S. 1;

Hinweise: