VGH Bayern - Urteil vom 04.06.1981
6 B 80 A.960
Normen:
BBauG § 127 Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
BayVBl 1981, 566

Erschließungsbeitragsrecht: Erforderlichkeit und Beitragsfähigkeit einer Sammelstraße

VGH Bayern, Urteil vom 04.06.1981 - Aktenzeichen 6 B 80 A.960

DRsp Nr. 2009/17421

Erschließungsbeitragsrecht: Erforderlichkeit und Beitragsfähigkeit einer Sammelstraße

Wurden schon bei der Aufstellung des Bebauungsplanes städtebauliche Grundsätze beachtet und wurde mit Zustimmung der Genehmigungsbehörde und wohl auch im Einklang mit dem an der Planung interessierten Bevölkerungskreis eine Sammelstraße für notwendig erachtet, legt es ein solches Junktim nahe, eine in einem Bebauungsplan ausgewiesene Sammelstraße als beitragsfähig zu erklären.

Normenkette:

BBauG § 127 Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen
BayVBl 1981, 566