VG Oldenburg, vom 30.08.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 157/87
OVG Niedersachsen, vom 13.02.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 9 A 128/88
Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen Interesse und zur Vermeidung einer unbilligen Härte
BVerwG, Urteil vom 22.05.1992 - Aktenzeichen 8 C 50.90
DRsp Nr. 1993/1188
Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen Interesse und zur Vermeidung einer unbilligen Härte
1. Ein Beitragserlaß ist i. S. des § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG im öffentlichen Interesse geboten, wenn es einleuchtende Gründe für die Annahme gibt, durch ihn könne zugunsten der Durchführung oder Weiterführung eines im öffentlichen Interesse der Gemeinde liegenden Vorhabens Einfluß genommen werden.2. Die Heranziehung zu einem ungekürzten Erschließungsbeitrag kann eine sachlich unbillige Härte begründen, wenn der Beitragspflichtige auf dem veranlagten Grundstück eine anderenfalls von der Gemeinde selbst durchzuführende Aufgabe wahrnimmt und ihr dadurch nachhaltig eigene finanzielle Aufwendungen erspart (im Anschluß an Urteil v. 4.5.1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 68 S. 50, 56).3. Führt die Erhebung eines ungekürzten Erschließungsbeitrags zu einer Ertragslosigkeit des der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücks für die Dauer von mehr als zehn Jahren, gebietet sich ein (teilweiser) Beitragserlaß wegen einer sachlich unbilligen Härte.
Normenkette:
BBauG § 135 Abs. 5 S. 1;
Gründe:
I.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.