Die Beteiligten streiten über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung der Grünanlage G******* Platz. Diese Anlage liegt inmitten eines Bauquartiers, das von der W******straße im Norden, der B****straße im Osten, der C*******straße im Süden und der Bahnlinie *********************** im Westen umschlossen wird. Sie ist baurechtlich schon in der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes als Grünanlage festgesetzt worden. In der Umgebung findet sich zum Teil Einzelhausbebauung (Ein- und Zweifamilienhäuser), zum Teil verdichteter Geschosswohnungsbau. Entlang der Bahnlinie schließt ein Gewerbegebiet an. Die abgerechnete Anlage hat eine Fläche von 12.690 m². Neben ihr besteht im Nordosten des genannten Bauquartiers in einer Entfernung von etwa 100 m die 35.000 m² große Grünanlage W***** Park.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|