VGH Bayern - Urteil vom 21.03.2007
6 BV 04.2161
Normen:
BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 4 ; KAG Art. 5 a ;
Vorinstanzen:
VG München, vom 25.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen M 2 K 03.4653

Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitragsrecht; selbstständige Grünanlage; Baugebiet; Abrechnungsgebiet; ausreichende Größe; Beschaffenheit

VGH Bayern, Urteil vom 21.03.2007 - Aktenzeichen 6 BV 04.2161

DRsp Nr. 2008/6615

Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitragsrecht; selbstständige Grünanlage; Baugebiet; Abrechnungsgebiet; ausreichende Größe; Beschaffenheit

»Zu den Anforderungen, die Art. 5 a KAG an die Erschließungsbeitragsfähigkeit selbstständiger Grünanlagen stellt.«

Normenkette:

BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 4 ; KAG Art. 5 a ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung der Grünanlage G******* Platz. Diese Anlage liegt inmitten eines Bauquartiers, das von der W******straße im Norden, der B****straße im Osten, der C*******straße im Süden und der Bahnlinie *********************** im Westen umschlossen wird. Sie ist baurechtlich schon in der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes als Grünanlage festgesetzt worden. In der Umgebung findet sich zum Teil Einzelhausbebauung (Ein- und Zweifamilienhäuser), zum Teil verdichteter Geschosswohnungsbau. Entlang der Bahnlinie schließt ein Gewerbegebiet an. Die abgerechnete Anlage hat eine Fläche von 12.690 m². Neben ihr besteht im Nordosten des genannten Bauquartiers in einer Entfernung von etwa 100 m die 35.000 m² große Grünanlage W***** Park.