I. VG Schleswig-Holstein - Urteil vom 22.06.1990 - 9 A 7/90 (92),
OVG Schleswig-Holstein, vom 12.03.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 2 L 183/91
Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Sportplatzgrundstücken, Behandlung von Sportplatzgrundstücken im Rahmen der Verteilungsregelung
BVerwG, Urteil vom 19.08.1994 - Aktenzeichen 8 C 23.92
DRsp Nr. 1995/596
Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Sportplatzgrundstücken, Behandlung von Sportplatzgrundstücken im Rahmen der Verteilungsregelung
1. Sportplatzgrundstücke in unbeplanten Gebieten sind wegen ihrer Ausdehnung in der Regel dem Außenbereich zuzurechnen und zählen, soweit dies zutrifft, nicht zu den durch eine beitragsfähige Erschließungsanlage i. S. des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenen Grundstücken.2. Es steht dem Ortsgesetzgeber frei, durch eine Sonderregelung im Rahmen des Verteilungsmaßstabs für eine eingeschränkte Beteiligung von erschlossenen Sportplatzgrundstücken bei der Aufwandsverteilung zu Lasten der übrigen Beitragspflichtigen zu sorgen oder von einer derartigen Sonderregelung mit der Folge abzusehen, daß ein der atypischen Nutzung dieser Grundstücke sowie der dadurch bedingten Vorteilssituation angemessener Ausgleich ggfs. über einen teilweisen Beitragserlaß nach § 135 Abs. 5 BBauG zu Lasten der Gemeinde herbeizuführen ist.
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