I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 21. Oktober 1997 (Az. RN 11 K 96.1524) ist wirkungslos geworden.
III. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
IV. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 4.459,89 Euro (entspricht 8.722, 78 DM) festgesetzt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|