VGH Bayern - Urteil vom 12.03.1971
290 VI 70
Normen:
BBauG § 129 Abs. 1 S. 3;
Fundstellen:
VGH n.F. 24, 64

Erschließungsbeitragsrecht: Obergrenze der Selbstbeteiligung am Erschließungsaufwand

VGH Bayern, Urteil vom 12.03.1971 - Aktenzeichen 290 VI 70

DRsp Nr. 2009/17335

Erschließungsbeitragsrecht: Obergrenze der Selbstbeteiligung am Erschließungsaufwand

Zur Frage einer Obergrenze für die Selbstbeteiligung der Gemeinde am Erschließungsaufwand.

Aus dem verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden folgt, daß nur konkrete Anhaltspunkte für die genannten Gefahren ein rechtsaufsichtliches Einschreiten gegen einen hohen Selbstbeteiligungssatz rechtfertigen können. Fehlen sie, ist auch eine 75%ige Beteiligung einer Gemeinde am Erschließungsaufwand nicht zu beanstanden.

Normenkette:

BBauG § 129 Abs. 1 S. 3;
Fundstellen
VGH n.F. 24, 64