VG Düsseldorf, vom 11.05.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 17 K 4349/88
Erschließungsbeitragsrecht: Unterbau kein Merkmal der endgültigen Herstellung einer Straße; Erfüllung der Herstellungsmerkmale bei mängelbehafteter Ausführung; Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.11.1996 - Aktenzeichen 3 A 2373/93
DRsp Nr. 2009/18515
Erschließungsbeitragsrecht: "Unterbau" kein Merkmal der endgültigen Herstellung einer Straße; Erfüllung der Herstellungsmerkmale bei mängelbehafteter Ausführung; Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung
1. Die unterhalb der Oberflächenbefestigung hergestellten Tragschichten einer Erschließungsanlage - hier als "Unterbau" bezeichnet - gehören weder als Herstellungsmerkmale i.S. von. § 132 Nr. 4 BauGB noch als Bestandteile eines konkreten Bauprogramms zu den Einrichtungen, von deren Verwirklichung die endgültige Herstellung der Straße abhängt (§ 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB).2. Zur Erfüllung der Herstellungsmerkmale kann bei flächenmäßigen Teileinrichtungen auch eine mängelbehaftete Ausführung der technischen Baumaßnahmen genügen.
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