I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 11. Januar 2000 wird abgeändert. Der Erschließungsbeitragsbescheid des Beklagten vom 22. Oktober 1997 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 19. Januar 1999 und des Widerspruchsbescheids vom 6. September 1999 wird aufgehoben, soweit ein Beitrag von mehr als 53.639,14 DM (= 27.425,26 Ç) festgesetzt worden ist.
II. Im übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|