OLG Naumburg - Beschluss vom 14.12.2004
1 Verg 17/04
Normen:
GWB § 107 Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2005, 661
Vorinstanzen:
VK Sachsen-Anhalt, vom 11.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 VK LVwA 58/04

Erschließungsstraße; Anforderungen an Form und Inhalt einer Rüge

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.12.2004 - Aktenzeichen 1 Verg 17/04

DRsp Nr. 2005/20515

"Erschließungsstraße"; Anforderungen an Form und Inhalt einer Rüge

»1. Der Vorwurf einer Bieterin gegenüber der Vergabestelle, dass ihr "Angaben/Informationen formell nicht gegeben oder mitgeteilt" worden seien, stellt keine wirksame Rüge dar. 2. Kenntnis von einem Vergabeverstoß i.S.v. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB liegt bereits dann vor, wenn dem Bieter die den Verstoß begründenden Tatsachen bekannt sind und diese Tatsachen bei objektiver Wertung aus der Sicht des Bieters so offensichtlich einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen, dass der Bieter sich dieser Überzeugung schlechterdings nicht verschließen kann. «

Normenkette:

GWB § 107 Abs. 3 S. 1 ;

Gründe: