Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur dinglichen Belastung des Erbbaurechts
OLG Hamm, Beschluß vom 13.10.1994 - Aktenzeichen 15 W 201/94
DRsp Nr. 1996/20172
Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur dinglichen Belastung des Erbbaurechts
»1. Die Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur dinglichen Belastung des Erbbaurechts kann nur für ein hinreichend konkretisiertes Recht verlangt werden, das in allen seinen Auswirkungen für ihn überschaubar ist.2. Die Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit einer Grundschuld, die nach der Sicherungsabrede jederzeit neu valutiert werden kann, kann der Grundstückseigentümer in der Regel ablehnen.«