OLG Brandenburg - Beschluss vom 27.11.2007
Verg W 10/06
Normen:
GWB § 128 Abs. 4 ; VwGO § 162 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
2. VK des Landes Brandenburg beim MfW - 2 VK 42/06,

Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2007 - Aktenzeichen Verg W 10/06

DRsp Nr. 2008/2013

Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer

Die Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer in entsprechender Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ist zwar nicht ausgeschlossen; eine Kostentragung durch den Beigeladenen ist jedoch nicht grundsätzlich unbillig, insbesondere wenn die Antragstellerin sich mit dem Nachprüfungsantrag nicht ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen stellt.

Normenkette:

GWB § 128 Abs. 4 ; VwGO § 162 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Auftraggeberin schrieb im Juni 2006 das Bauvorhaben Revitalisierung K... Gl-Süd, Los 1 - Erschließung der Planstraßen 1 a, 5 und 7 aus. Fünf Bieter gaben Angebote ab, darunter die Antragstellerin und die Beigeladene. Die Auftraggeberin schloss das Angebot der Antragstellerin gemäß § 25 Nr. 1 VOB/A aus, weil es unzulässige Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthalten und nicht alle in den Verdingungsunterlagen gestellten Bedingungen erfüllt habe und kündigte an, den Zuschlag an die Beigeladene erteilen zu wollen.