Erstattung der Kosten für den Erwerb von Materialien
OLG Naumburg, Urteil vom 15.06.1999 - Aktenzeichen 11 U 1560/97
DRsp Nr. 2000/5455
Erstattung der Kosten für den Erwerb von Materialien
»Hat der Auftraggeber eines VOB/B-Bauvertrages dem Auftragnehmer im Wege der Abschlagszahlung die Kosten erstattet, die dieser unstreitig für den Erwerb für die Werkleistung erforderlicher Materialien aufgewendet hat, kann er diese Zahlung nach Kündigung des Werkvertrages nicht allein deswegen zurückfordern, weil der Auftragnehmer weder für die Abschlagszahlung noch nach der Kündigung eine prüffähige Rechnung gelegt hat.«