OLG Naumburg - Urteil vom 15.06.1999
11 U 1560/97
Normen:
VOB/B § 8;
Fundstellen:
BauR 2000, 933 (Ls)

Erstattung der Kosten für den Erwerb von Materialien

OLG Naumburg, Urteil vom 15.06.1999 - Aktenzeichen 11 U 1560/97

DRsp Nr. 2000/5455

Erstattung der Kosten für den Erwerb von Materialien

»Hat der Auftraggeber eines VOB/B-Bauvertrages dem Auftragnehmer im Wege der Abschlagszahlung die Kosten erstattet, die dieser unstreitig für den Erwerb für die Werkleistung erforderlicher Materialien aufgewendet hat, kann er diese Zahlung nach Kündigung des Werkvertrages nicht allein deswegen zurückfordern, weil der Auftragnehmer weder für die Abschlagszahlung noch nach der Kündigung eine prüffähige Rechnung gelegt hat.«

Normenkette:

VOB/B § 8;
Fundstellen
BauR 2000, 933 (Ls)