Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.09.2000 - Aktenzeichen 2 Verg 2/99
DRsp Nr. 2006/10604
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren
Im Vergabenachprüfungsverfahren sind die Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in der Regel zu erstatten, da ein verständiger Beteiligter dies angesichts der komplizierten Materie des Vergaberechts regelmäßig für erforderlich halten darf.