OLG Köln - Urteil vom 27.08.1999
19 U 198/98
Normen:
BGB §§ 633, 634, 319, 242 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2000, 39
ZfBR 2000, 105

Erstellung eines Schiedsgutachtens; Kostenvorschußanspruch des Werkunternehmers

OLG Köln, Urteil vom 27.08.1999 - Aktenzeichen 19 U 198/98

DRsp Nr. 2000/5437

Erstellung eines Schiedsgutachtens; Kostenvorschußanspruch des Werkunternehmers

»1. Ein Schiedsgutachter, der öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist, kann berechtigt sein, Teile des Gutachtens durch einen nicht öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellen zu lassen. 2. Der für einen Kostenvorschußanspruch gem. § 633 Abs. 3 BGB erforderliche Verzug des Werkunternehmers mit der Mängelbeseitigung entfällt nur dann, wenn der Werkunternehmer vollständige Mängelbeseitigung anbietet.«

Normenkette:

BGB §§ 633, 634, 319, 242 ;
Fundstellen
OLGReport-Köln 2000, 39
ZfBR 2000, 105