Erstellung eines Schiedsgutachtens; Kostenvorschußanspruch des Werkunternehmers
OLG Köln, Urteil vom 27.08.1999 - Aktenzeichen 19 U 198/98
DRsp Nr. 2000/5437
Erstellung eines Schiedsgutachtens; Kostenvorschußanspruch des Werkunternehmers
»1. Ein Schiedsgutachter, der öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist, kann berechtigt sein, Teile des Gutachtens durch einen nicht öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellen zu lassen.2. Der für einen Kostenvorschußanspruch gem. § 633 Abs. 3BGB erforderliche Verzug des Werkunternehmers mit der Mängelbeseitigung entfällt nur dann, wenn der Werkunternehmer vollständige Mängelbeseitigung anbietet.«