BGH vom 09.04.1987
VII ZR 88/86
Normen:
VOB/B § 16;
Fundstellen:
NJW-RR 1987, 978

Erstreckung einer Schlusszahlungserklärung auf Forderungen aus anderen Rechnungen

BGH, vom 09.04.1987 - Aktenzeichen VII ZR 88/86

DRsp Nr. 1998/2403

Erstreckung einer Schlusszahlungserklärung auf Forderungen aus anderen Rechnungen

Eine auf eine bestimmte Rechnung bezogene Schlußzahlungserklärung gilt nicht für eine Forderung aus einer anderen Rechnung, auch wenn diese Forderung fällig und angemahnt ist.

Normenkette:

VOB/B § 16;
Fundstellen
NJW-RR 1987, 978