Erstreckung einer Schlusszahlungserklärung auf Forderungen aus anderen Rechnungen
BGH, vom 09.04.1987 - Aktenzeichen VII ZR 88/86
DRsp Nr. 1998/2403
Erstreckung einer Schlusszahlungserklärung auf Forderungen aus anderen Rechnungen
Eine auf eine bestimmte Rechnung bezogene Schlußzahlungserklärung gilt nicht für eine Forderung aus einer anderen Rechnung, auch wenn diese Forderung fällig und angemahnt ist.