VG München, vom 14.02.1978 - Vorinstanzaktenzeichen M 111 II 77
VGH Bayern, vom 06.11.1978 - Vorinstanzaktenzeichen 95 VIII 78
Erweiterung eines Baggersees im Außenbereich; Verhältnis von landeswasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren zu bebauungsrechtlicher Zulässigkeit eines Planvorhabens; Mitwirkung der Gemeinde
BVerwG, Urteil vom 03.04.1981 - Aktenzeichen 4 C 11.79
DRsp Nr. 2009/19461
Erweiterung eines Baggersees im Außenbereich; Verhältnis von landeswasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren zu bebauungsrechtlicher Zulässigkeit eines Planvorhabens; Mitwirkung der Gemeinde
1. In einem landeswasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren bedarf es unter den Voraussetzungen des § 38 Satz 1 BBauG und § 38 Satz 2 BBauG des Einvernehmens mit der Gemeinde im Sinne des § 36 Abs. 1 BBauG auch dann nicht, wenn über die Zulässigkeit des im Außenbereich gelegenen Vorhabens (positiv) auch in bebauungsrechtlicher Hinsicht entschieden wird.2. Eine überörtliche Planung im Sinne des § 38 Satz 2 BBauG liegt ohne Rücksicht auf die räumliche Ausdehnung des Planvorhabens dann vor, wenn dem überörtlichen Träger der Planungshoheit nach Maßgabe des jeweils anwendbaren Planungsrechts Planungen von überörtlicher Bedeutung mit Verbindlichkeit auch für die Ortsplanung obliegen.