I.
Die Kläger wollen ein etwa 7 x 8 m großes Einfamilienhaus, das sie zusammen mit ihren 5 Kindern bewohnen, durch einen Anbau erweitern und begehren dafür die Baugenehmigung. Das Haus steht auf einem ca. 5000 qm großen, bisher der Mutter des Klägers zu 1) gehörenden Grundstück Flurstück 118/44 in der 500 m südlich von der Ortslage von P entfernt liegenden "Siedlung D". Das Haus ist in den 1930er Jahren als Holzkonstruktion errichtet worden; es enthält 4 Zimmer, die zwischen 10 und 15 qm groß sind, sowie eine Küche. Die Toilette befindet sich im Keller.
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