I. Die Antragstellerin beteiligte sich an der offenen Ausschreibung über drei Unterführungsbauwerke und zwei Brückenbauwerke, letztere im Spannbeton-Verfahren zu errichten. Entsprechend den Ausschreibungsbedingungen forderte die Vergabestelle von ihr einen Nachweis der Fachkunde. Die Antragstellerin legte dar, dass sie große Bauwerke mit "schlaffer" Bewehrung bereits errichtet, jedoch bisher keine Spannbetonarbeiten ausgeführt habe. Erfahrung damit hat ihr geschäftsführender Gesellschafter ....., der die Bauaufsicht für das in Rede stehende Gewerk führen will. Die Antragstellerin verfügt über einen weiteren geschäftsführenden Gesellschafter. Außerdem legte die Antragstellerin den Ablauf zur Herstellung der Brückenbauwerke dar und bezeichnete einzusetzende Geräte und Personal.
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