Wann Fertigstellung i.S. von § 14 Nr. 3 gegeben ist, ist streitig. Nicklisch/Weick sind z.B. der Auffassung, daß sämtliche Arbeiten vollkommen fertiggestellt sein müssen; aA. OLG Hamm, Schäfer/Finnern/Hochstein, § 16 Nr. 3 VOB/B Nr. 12, nach dem geringfügige Restarbeiten die Fertigstellung nicht hindern.
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