OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 05.12.2006
5 U 70/06
Normen:
VOB/B § 2 ; VOB/B § 15 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 3-1 O 172/04,

Fälligkeit der Werklohnforderung bei nicht prüffähiger Schlussrechnung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 05.12.2006 - Aktenzeichen 5 U 70/06

DRsp Nr. 2007/18391

Fälligkeit der Werklohnforderung bei nicht prüffähiger Schlussrechnung

»1. Für den Fall einer nicht prüfbaren Schlussrechnung tritt die Fälligkeit einer Werklohnforderung, die auf der Grundlage einer nicht prüffähigen Rechnung erhoben wird, u.a. (dennoch) ein, wenn das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird und keine Beanstandungen zur Prüffähigkeit (mehr) erhoben werden. 2. Die bloße Abzeichnung von Stundenlohn-/Tagelohnzetteln genügt für die Annahme einer nachträglich - stillschweigend (konkludent) getroffenen - Vereinbarung zur Stundenlohnbezahlung nicht.«

Normenkette:

VOB/B § 2 ; VOB/B § 15 ;

Entscheidungsgründe:

I. Die Klägerin verlangt von der Beklagten Restwerklohn (zuletzt: 491.021,48 EUR nebst Zinsen) und die Beklagte verlangt ihrerseits Rückzahlung von behaupteten Überzahlungen (90.335,26 EUR nebst Zinsen).