I.
Die Klägerin verlangt von der beklagten Bauträgerin hinsichtlich des von ihr gemäß notariellem Vertrag vom 07.07.1994 erworbenen Grundstücks die Auflassung und Eintragung ins Grundbuch. Sie meint, die Beklagte sei hierzu uneingeschränkt verpflichtet, nachdem sie den im Vorprozess ausgeurteilten Betrag - nämlich die 6. Rate des Erwerbspreises - in Höhe von 22.979,95 DM an die Beklagte gezahlt habe.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|