LAG Brandenburg - Urteil vom 24.01.1997
5 Sa 627/96
Normen:
BRTV-Bau § 7 Nr. 3.1, Nr. 3.2, Nr. 4.1 ; TVG § 1 ;
Fundstellen:
LAGE § 4 TVG Bauindustrie Nr. 3
NJ 1997, 448
Vorinstanzen:
ArbG Neuruppin, vom 08.08.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1306/96

Fahrkostenabgeltung und Verpflegungszuschuss bei Einsatz auf auswärtigen Baustellen

LAG Brandenburg, Urteil vom 24.01.1997 - Aktenzeichen 5 Sa 627/96

DRsp Nr. 2002/16824

Fahrkostenabgeltung und Verpflegungszuschuss bei Einsatz auf auswärtigen Baustellen

»Der tarifliche Anspruch auf Fahrkostenerstattung und Verpflegungszuschuss nach § 7 Nr. 3.1 und 3.2 BRTV-Bau setzt ua voraus, daß ein Auslösungsanspruch nach § 7 Nr. 4.1 nicht besteht. Für die insoweit geforderte getrennte Haushaltsführung kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer angewiesen hat, wegen der Unzumutbarkeit einer täglichen Rückkehr zum Wohnort am Ort der Arbeitsleistung zu übernachten, ist dabei ohne Bedeutung.«

Normenkette:

BRTV-Bau § 7 Nr. 3.1, Nr. 3.2, Nr. 4.1 ; TVG § 1 ;

Hinweise:

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 26.05.1998 - 3 AZR 96/97 - DRsp-ROM Nr. 1998/17085 -.

Vorinstanz: ArbG Neuruppin, vom 08.08.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1306/96
Fundstellen
LAGE § 4 TVG Bauindustrie Nr. 3