VG Würzburg, vom 10.01.1991 - Vorinstanzaktenzeichen W 6 K 89.1403 370.32
VGH Bayern, vom 14.04.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 22 B 91.672
BVerwG, vom 03.06.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 1 B 129.92
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis im Verfassungsbeschwerde-Verfahren für Eintragung in die Bayerische Architektenliste
BVerfG, Beschluß vom 03.06.1996 - Aktenzeichen 1 BvR 1221/93
DRsp Nr. 2005/15459
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis im Verfassungsbeschwerde-Verfahren für Eintragung in die Bayerische Architektenliste
Eine Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, wenn der Beschwerdeführer das ins Auge gefasste Ziel (hier: Eintragung in die Architektenliste) auf andere Weise erreichen kann.
Die Annahme der Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 a Abs. 2BVerfGG erscheint nicht angezeigt, weil ein Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers nicht mehr anzuerkennen ist.
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