Mit seiner Klage wendet sich der im Jahre 1954 geborene, verheiratete und gegenüber seiner 14 Jahre alten Tochter unterhaltspflichtige Kläger, welcher seit dem Jahre 1998 im Betrieb der Beklagten als Produktionshelfer gegen einen Stundenlohn von 12,01 EUR brutto beschäftigt ist, gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche betriebsbedingte Kündigung vom 29.08.2005 mit Wirkung zum 31.10.2005. Ferner macht der Kläger einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits geltend.
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