OLG Düsseldorf - Urteil vom 07.11.1997
22 U 50/97
Normen:
BGB § 635 § 823 ; VOB/B § 13 Nr. 7 ;
Fundstellen:
BauR 1998, 569
OLGReport-Düsseldorf 1998, 51
VersR 1999, 463
Vorinstanzen:
LG Wuppertal,

Fehlerhafte Sprengung - Darlegungslast

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.1997 - Aktenzeichen 22 U 50/97

DRsp Nr. 1998/2284

Fehlerhafte Sprengung - Darlegungslast

»1. Zur schlüssigen Darlegung einer fehlerhaften Sprengung gehört die Darstellung der Konstruktionsmerkmale des zu sprengenden Bauwerks und des Bildes, das sich unmittelbar nach der Sprengung zeigte; denn ohne diese Angaben kann auch ein Sachverständiger nachträglich nicht beurteilen, ob die Sprengung fachgerecht durchgeführt worden ist.2. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer fehlerhaften Sprengung einer Autobahnüberführung und einer verzögerlichen Räumung der Fahrbahnen von Sprengschutt ist nicht feststellbar, solange nicht im einzelnen dargelegt wird, welche Mengen Sprengschutt in welcher Zusammensetzung an welchen Stellen der Fahrbahnen niedergegangen sind und inwieweit dies von der Planung der Räumung abwich.«

Normenkette:

BGB § 635 § 823 ; VOB/B § 13 Nr. 7 ;

Sachverhalt: