EuGH - Urteil vom 28.10.1999
Rs C-328/96
Normen:
Richtlinie 93/37/EWG des Rats vom 14.06.1993; Richtlinie 89/665/EWG des Rats vom 21.12.1989; EGV Art. 30 ;
Fundstellen:
NZBau 2000, 150

Fehlerhaftigkeit eines Vergabeverfahrens

EuGH, Urteil vom 28.10.1999 - Aktenzeichen Rs C-328/96

DRsp Nr. 2000/5311

Fehlerhaftigkeit eines Vergabeverfahrens

»Die Republik Österreich hat im Rahmen des Neubaus des niederösterreichischen Landhaus- und Kulturbezirks in St. Pölten bei der Vergabe der Aufträge, die in der Zeit vor dem 06.02.1996 vergeben worden, am 07.03.1996 jedoch noch nicht erfüllt oder in zumutbarer Weise rückabwickelbar waren, gegen ihre Verpflichtungen aus den Richtlinien 93/37/EWG des Rats vom 14.06.1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge und 89/665/EWG des Rats vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge sowie aus Art. 30 EGV (nach Änderung jetzt: Art. 28 EG) verstoßen.«

Normenkette:

Richtlinie 93/37/EWG des Rats vom 14.06.1993; Richtlinie 89/665/EWG des Rats vom 21.12.1989; EGV Art. 30 ;
Fundstellen
NZBau 2000, 150