OVG Sachsen, vom 24.02.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 1 D 5/00
Fernstraßenplanung; neue Länder; Besitzeinweisung nach Planfeststellung; Rechtsschutz gegen Besitzeinweisung; Verwaltungsrechtsweg; Zivilrechtsweg; zuständiges Gericht; Verweisung vom Oberverwaltungsgericht an das Landgericht - Kammer für Baulandsachen -
BVerwG, Beschluß vom 30.03.2000 - Aktenzeichen 4 B 23.00
DRsp Nr. 2000/7683
Fernstraßenplanung; neue Länder; Besitzeinweisung nach Planfeststellung; Rechtsschutz gegen Besitzeinweisung; Verwaltungsrechtsweg; Zivilrechtsweg; zuständiges Gericht; Verweisung vom Oberverwaltungsgericht an das Landgericht - Kammer für Baulandsachen -
»Bei Straßen, für deren Planung das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (VerkPBG) gilt, ist das gerichtliche Verfahren zur Oberprüfung von Entscheidungen der Enteignungsbehörde über die vorzeitige Besitzeinweisung (§ 7 VerkPBG 1991, jetzt § 18 fFStrG) liegt eine anderweitige landesrechtliche Regelung nicht vor gemäß § 9 Abs. 3 VerkPBG in Verbindung mit § 217BauGB den ordentlichen Gerichten (Baulandgerichten) zugewiesen (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 1. April 1999 - BVerwG 4 B 26.99 - Buchholz 407.3 § 9 VerkPBG Nr. 1; NVwZ-RR 1999, 485).«