VGH Bayern - Urteil vom 19.04.2005
8 A 02.40058
Normen:
BV (Verfassung des Freistaates Bayern) Art. 11 Abs. 2; FStrG § 16; FStrG § 17; GG Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG; BayGO (Gemeindeordnung Bayern) Art. 26 Abs. 2;
Fundstellen:
BayVBl 2006, 403
UPR 2006, 75

Fernstraßenrecht: Konkurrenz zwischen mängelbehafteten Planfeststellungsbeschluß und Bebauungsplan, Rügerecht der Gemeinde

VGH Bayern, Urteil vom 19.04.2005 - Aktenzeichen 8 A 02.40058

DRsp Nr. 2009/18467

Fernstraßenrecht: Konkurrenz zwischen mängelbehafteten Planfeststellungsbeschluß und Bebauungsplan, Rügerecht der Gemeinde

1. Einen mit einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung kollidierenden, ihr nach dem Prioritätsgrundsatz an sich vorgehenden Bebauungsplan, der an einem Ausfertigungsmangel leidet, braucht sich die Straßenbauverwaltung nicht unter dem Gesichtspunkt der Planreife entgegenhalten zu lassen. 2. Zur (eingeschränkten) Rügebefugnis einer von einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung betroffenen Gemeinde.

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BV (Verfassung des Freistaates Bayern) Art. 11 Abs. 2; FStrG § 16; FStrG § 17; GG Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG; BayGO (Gemeindeordnung Bayern) Art. 26 Abs. 2;

Gründe:

I.