I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von ... vom 7. März 2002 (im Folgenden: PFB) für den Neubau der Autobahn A ... (im Folgenden: A ...) im Teilabschnitt F./P. von Bau-km 10 + 755 bis Bau-km 16 + 980 im Zuge der geplanten Autobahnverbindung M.-M.-S.-P. Die im Endausbau insgesamt rund 150 km lange A ... soll die Landeshauptstadt M. mit dem südostbayerischen Raum verbinden. Sie beginnt im östlichen Stadtgebiet von M., ist am Autobahnkreuz M. ... mit der Autobahn A ... verknüpft und soll an ihrem Ende in P. in die bestehende Autobahn A 3 münden; dort besteht auch Anschluss an das österreichische Autobahnnetz.
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