BVerwG - Urteil vom 24.05.1996
4 A 39.95
Normen:
BImSchG § 42 Abs. 2 ; BauGB § 35 ; FStrG (1994) § 9 Abs. 8 § 17 Abs. 4 ; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2 ; VwVfG § 74 Abs. 2 S. 3 ;
Fundstellen:
DÖV 1997, 795
DVBl 1997, 78
NJW 1997, 142
NuR 1997, 86
NVwZ 1997, 165
RdL 1996, 205
UPR 1996, 388
VRS 92, 316
ZUR 1997, 52

Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau, Anspruch aus Ausgleichszahlungen

BVerwG, Urteil vom 24.05.1996 - Aktenzeichen 4 A 39.95

DRsp Nr. 1996/28820

Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau, Anspruch aus Ausgleichszahlungen

»1. § 42 Abs. 2 BImSchG und § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG eröffnen keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Ausgleich aller Vermögensnachteile, welche eine Straßenplanung auslöst.2. Nicht jede Wertminderung eines Grundstücks, die auf ein staatliches Verhalten zurückzuführen ist, begründet im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eine Pflicht zu einem finanziellen Ausgleich. Bei einem im Außenbereich belegenen Grundstück muß der Eigentümer damit rechnen, daß außerhalb seines Grundstücks öffentliche Verkehrswege gebaut werden.«

Normenkette:

BImSchG § 42 Abs. 2 ; BauGB § 35 ; FStrG (1994) § 9 Abs. 8 § 17 Abs. 4 ; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2 ; VwVfG § 74 Abs. 2 S. 3 ;

Gründe:

I.

Die Kläger sind Eigentümer eines landwirtschaftlichen Besitztums in Kodersdorf. Mit ihrer Klage wenden sie sich gegen den Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidiums Dresden vom 12. Oktober 1995. Mit dem Plan wird der Neubau der Bundesautobahn im Streckenabschnitt Nieder Seifersdorf-Görlitz festgestellt.