LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 14 T 5413/99
AG Nürnberg 1 UR II 304/98 ,
Fertigstellung einer Wohnanlage bei Zahlungsunfähigkeit des teilenden Eigentümers
BayObLG, Beschluß vom 24.02.2000 - Aktenzeichen 2Z BR 173/99
DRsp Nr. 2000/2886
Fertigstellung einer Wohnanlage bei Zahlungsunfähigkeit des teilenden Eigentümers
»1. Wird die Wohnanlage wegen Zahlungsunfähigkeit des teilenden Eigentümers als Bauträger nicht vollständig fertiggestellt, kann die mangelfreie Fertigstellung als Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung durch Stimmenmehrheit beschlossen werden.2. Die Kosten der mangelfreien Fertigstellung sind nach dem maßgebenden Kostenverteilungsschlüssel unter Einbeziehung auch des teilenden Eigentümers als Eigentümer der nicht verkauften Wohnungen umzulegen.«