Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 4. Mai 2018 abgeändert und der Streitwert für das Verfahren S
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung des Streitwertes durch das Sozialgericht Heilbronn (
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|