Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. Juni 2017 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren und für das Revisionsverfahren - für Letzteres vorläufig - jeweils auf die Wertstufe bis 19 000 € festgesetzt.
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