Festsetzung eines Natur- und Landschaftsschutzgebiets; Begriff der nicht beabsichtigten Härte)
VG Potsdam, Urteil vom 18.05.2000 - Aktenzeichen 5 K 4581/97
DRsp Nr. 2001/3409
Festsetzung eines Natur- und Landschaftsschutzgebiets; Begriff der nicht beabsichtigten Härte)
»1. Ebenso wie im Baurecht ist im Natur- und Landschaftsschutzrecht für Klagen auf Erteilung von Genehmigungs- und Befreiungsbescheiden ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse zu fordern. Dieses kann fehlen, wenn der Kläger für die Verwirklichung des Vorhabens auch eine Baugenehmigung benötigt und diese unter keinen Umständen erteilt werden kann.2. Die Kammer geht von der Gültigkeit der VO über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung Biosphärenreservat Schorfheide/Chorin vom 12.9.1990 (GBl. DDR 1990 Sonderdruck Nr. 1472) aus.
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