OLG Naumburg - Urteil vom 16.09.1999
14 U 12/99
Normen:
VOB/B § 2 Nr. 5 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
NZBau 2001, 144
Vorinstanzen:
LG Halle, vom 25.06.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 92/98

Festsetzung eines neuen Preises durch das Gericht

OLG Naumburg, Urteil vom 16.09.1999 - Aktenzeichen 14 U 12/99

DRsp Nr. 2005/20685

Festsetzung eines neuen Preises durch das Gericht

»1. Sofern die Parteien sich nicht nach § 2 Nr 5 VOB/B unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten auf einen neuen Preis verständigen können, hat das Gericht über einen neuen Preis zu entscheiden.2. Der neue Preis kann aufgrund von Kalkulationen nach § 287 Abs 2 ZPO geschätzt werden. Kalkulationsfehler bei der Bestimmung des ursprünglichen Einheitspreises sind, da das gegebene Preisgefüge aufrechterhalten bleiben muss, hierbei nur ausnahmsweise durch Berechnung eines "realistischen" Preises zu korrigieren.«

Normenkette:

VOB/B § 2 Nr. 5 ; ZPO § 287 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt weitere Vergütung für die Erbringung von Betonarbeiten anlässlich der Errichtung einer Leichtathletikhalle.