OVG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 11.12.2008
2 K 235/06
Normen:
ROG § 3; ROG § 7; VwGO § 47;
Fundstellen:
BRS 73 Nr. 49
UPR 2009, 272
ZfBR 2009, 271

Festsetzung eines Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffgewinnung: Entwicklungsplan, regionaler; Grundsätze der Raumordnung; Rechtsnorm; Rohstoffgewinnungsgebiet; Vorbehaltsgebiet

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.2008 - Aktenzeichen 2 K 235/06

DRsp Nr. 2009/4429

Festsetzung eines Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffgewinnung: Entwicklungsplan, regionaler; Grundsätze der Raumordnung; Rechtsnorm; Rohstoffgewinnungsgebiet; Vorbehaltsgebiet

1. Die Festsetzung eines Vorbehaltsgebiets iSv § 7 Abs.4 Nr.2 ROG stellt keine andere im Rang unter dem Landesrecht stehende Rechtsvorschrift iSd § 47 Abs. 1 Nr.2 VwGO dar. 2. Grundsätzen der Raumordnung fehlt es am erforderlichen Merkmal der Verbindlichkeit, da sie nur als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu dienen bestimmt und ohne weiteres im Wege der Abwägung überwindbar sind. 3. Die Festsetzung eines Vorbehaltsgebiets iSv § 7 Abs.4 Nr. 2 ROG stellt einen Grundsatz der Raumordnung dar.

Normenkette:

ROG § 3; ROG § 7; VwGO § 47;

Gründe:

Die Antragstellerin begehrt im Wege der Normenkontrolle, die im Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion C-Stadt - künftig REP MD - unter Teil 5.7.7, Nr.16 (S...) (Hartgestein) enthaltene Festsetzung eines Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffgewinnung für unwirksam erklären zu lassen.